AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen von
Rangee GmbH, Gut Dämme Str. 11, 52070 Aachen, nachfolgend Rangee genannt.

§1 Angebot
Die Angebote sind freibleibend. Rangee behält sich das Recht vor, evtl. Kalkulations- oder Druckfehler zu berichtigen. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von Rangee. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann unmittelbar zurückerstattet.

§2 Vertragsabschluß
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Rangee Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.

§3 Versand und Gefahrenübergang
Sofern keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, erfolgt der Versand durch eine Spediteur unserer Wahl. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Aachen vereinbart.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Rangee die Transportkosten trägt. Beanstandungen aufgrund von Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer 4.

§4 Lieferung und Rücklieferungen
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Rangee vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (bei Nichtverfügbarkeit gelten die unter §1 ausgeführten Grundsätze) und unvorhergesehener Umstände sowie Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Rangee oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen usw. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Rangee mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, so hat der Besteller das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Rangee ausdrücklich vorbehalten.

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an Rangee GmbH, Gut-Dämme-Str. 11, 52070 Aachen frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind und die beanstandete Ware in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf Anforderung. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel nicht von uns bezogen wurde.

§5 Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt, soweit nicht anders lautend schriftlich vereinbart, 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
3. Der Käufer muss uns den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte Rangee im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert.
5. Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
6. Schlägt die dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe und andere Verschleißmaterialien.
8. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, insbesondere solche für eventuell auftretende Folgeschäden, aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
10. Sollte sich während einer, durch den Käufer veranlassten, Nachbesserung eines Gerätes der angezeigte Mangel als nicht existent herausstellen oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers beruhen, sind wir berechtigt eine angemessene Entschädigung für die Überprüfung des Gerätes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

§6 Schadensersatz
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§7 Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager Aachen zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, ohne Installation, ohne Schulung und ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Bei Vorbestellungen von Artikeln, die nicht am Lager sind, geben wir keine Preisgarantie, es sei denn, diese wurde schriftlich vereinbart. Rangee behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten und von Wechselkursschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers weist Rangee die Änderungen nach. Preisirrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten. Bei einem Auftragswert von weniger als 200 Euro (netto) berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro je Kleinauftrag.

§8 Zahlung
1. Soweit im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen genannt werden, sind Rechnungen ohne Abzug bei Lieferung/Abholung zahlbar.
2. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) Rangee am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird. Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert.
3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
4. Unsere Forderungen werden insgesamt, auch bei evtl. vereinbarten Zahlungszielen, sofort fällig, wenn der Besteller mit einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen oder Zahlungen eingestellt werden. Wir sind berechtigt in diesen Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Rangee aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegenüber Rangee unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
6. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden.

§9 Abtretung
Rangee ist berechtigt seine Forderungen abzutreten.

§10 Eigentumsvorbehalt
1. Rangee behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen durch den Besteller vor, auch insoweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt.
2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder erfolgt eine sonstige Verfügung durch Dritte hat der Besteller Rangee unverzüglich umfassend zu unterrichten und den Dritten auf Rangees Rechte aufmerksam zu machen.
Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritten zu verbinden; wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gemäß §947 BGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentumsrecht haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seine Kunden im Verhältnis des Wertes unserer Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20% werden wir auf Verlangen der Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unseren Einziehungsermächtigungen keinen Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

§11 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Rangee GmbH, Gut-Dämme-Str. 11, 52070 Aachen.
2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Die Rücksendung soll ein der Originalverpackung erfolgen. Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch oder fehlenden Teilen sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschliesslich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder angepasst wurden, z.B. Komplett-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§12 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache Rangee nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist Rangee berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält Rangee sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Rangee berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Rangee für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

§13 Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Rangee kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

§14 Vertragsbedingungen
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Sollte eine der vorhergegangenen Vereinbarungen ungültig sein, bleibt hiervon die Gültigkeit des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtliche zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt. Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neusten Fassung. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht auch wenn Sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen.

§15 Datenschutz
Gemäß §26 (1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.

§16 Werbung
Der Vertragsparteien akzeptieren die unaufgeforderte Zusendung von Produktinformationen und Werbematerial in jeder Form (z.B. Post, E-Mail und Fax).

§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Aachen. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Aachen, 02.01.2004