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Gut-Dämme-Str. 11
52070 Aachen
Germany
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Datenschutzerklärung

End User License Agreement (EULA)

zwischen Rangee GmbH, Gut-Dämme-Str. 11, 52070 Aachen, Deutschland, nachfolgend bezeichnet als „Rangee“ und Kunden, die ein Rangee Hardware oder Softwareprodukt erworben haben, nachfolgend bezeichnet als „Endkunden“.

 

1. Definitionen

1.1 RangeeOS bezeichnet das Betriebssystem, das für den Betrieb einer Hardware als Thin Client oder vergleichbare Lösung auf einer X86/X64 Hardware geeignet ist.

1.2. Rangee Hardware bezeichnet alle Hardwareprodukte die durch Rangee vertrieben oder angeboten werden.

1.3. Eine Instanz ist eine virtuelle oder physikalische Computerumgebung, die für den Betrieb von RangeeOS geeignet ist.

1.4. Rangee-Lizenz ist ein digitales, kryptografisch gesichertes Zertifikat mit dem Rangee-Software Funktionalitäten freigeschaltet und nutzbar werden.

1.5. Rangee-Dokumentation bezeichnet alle Dokumente, die in elektronischer (z.B. über die Webseite oder per Email) oder gedruckter Form verfügbar sind.

1.6. Third-Party-Software sind Programme oder auch Teile davon, die Bestandteil von Rangee-Software sind, aber eigene Lizenzbedingungen besitzen oder Eigentum Dritter sind.

 

2. Gegenstand

2.1 Gegenstand dieser EULA ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch Rangee an den Endkunden an den von Rangee in den Verkehr gebrachten Softwarelösungen

a. Rangee Betriebssystem „RangeeOS“

b. Rangee Management Software „Thin Client Management Server TCMS“

c. Zusatzprodukte, wie „HybridDesktop Software“. Nachfolgend als „Rangee-Software“ bezeichnet.

2.2 Diese EULA kommt zwischen Rangee und dem Endkunden mit dessen Kauf oder bei Installation der Rangee-Software zustande.

2.3 Die Gültigkeit der EULA ist begrenzt auf die jeweilige Major-Softwareversion und allen Unterversionen, mit der die EULA ausgeliefert wurde. Für neue Versionen von Rangee-Software, Fehlerbehebungen oder andere Patches für die Softwareversion gelten ebenfalls die Regelungen dieser EULA.

 

3. Bezug der Rangee-Software

3.1 Die Rangee-Software wird als installierte Version auf Hardware oder als Installationsdateien auf elektronischem Weg als Download über den Rangee Updateserver bereitgestellt.

a. Rangee-Software auf elektronischem Weg enthalten keine Lizenzen.

b. Rangee-Software auf Rangee Hardware kann Lizenzen enthalten.

c. Rangee-Lizenzen werden auf elektronischem Weg bereitgestellt.

3.2 Um eine produktive Funktionalität der Rangee-Software zu erhalten, benötigt der Endkunde eine Rangee-Lizenz. Diese besteht aus einem digitalen, kryptografisch gesicherten Zertifikat mit dem in der jeweiligen Rangee-Software Funktionalitäten freigeschaltet und nutzbar gemacht werden können.

3.3 Die Rangee-Lizenz kann der Endkunde über das Rangee Lizenzsystem „Applicense“ generieren, wenn er dort als Lizenzpartner registriert ist, oder über Rangee und Rangee Vertriebspartner erwerben.

3.4 Rangee-Software darf nur für eigene Zwecke vervielfältigt und bereitgestellt werden. Eine frei verfügbare Verteilung der Rangee-Software ist verboten.

 

4. Andere Rechte

4.1 Dieses EULA findet keine Anwendung auf Third-Party-Software, die mit oder im Zusammenhang mit Rangee-Software zur Verfügung gestellt werden.

4.2 Die für Third-Party-Software geltenden Lizenzbestimmungen werden in digitaler Form mit Rangee-Software ausgeliefert.

 

5. Einräumung und Umfang der Nutzungsrechte an Rangee-Software

5.1 Mit dem Zustandekommen dieses EULA räumt Rangee dem Endkunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des jeweiligen Rangee-Softwareproduktes auf einem geeigneten Endgerät oder Instanz ein.

5.2 Für Subscription Produkte räumt Rangee dem Endkunden ein einfaches, zeitlich auf die jeweils vom Endkunden gewählte Laufzeit (1, 3 oder 5 Jahre) beschränktes Recht zur Nutzung der Rangee-Software auf einem geeigneten Endgerät oder Instanz ein.

5.3 Die Freischaltung der Funktionalitäten der jeweiligen Rangee-Software setzt die Installation einer Rangee-Lizenz innerhalb der jeweiligen Rangee-Software voraus. Eine Rangee-Lizenz kann nur für die Freischaltung der Funktionalitäten der jeweiligen Rangee-Software auf einem Endgerät oder Instanz genutzt werden. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen Rangee und dem Endkunden, nicht auf ein anderes Endgerät übertragbar.

5.4 Sofern mehrere Rangee-Software Produkte auf einem Endgerät oder Instanz installiert sind, ist je Software-Produkt eine Lizenz erforderlich.

5.5 Der Endkunde ist berechtigt, von der Rangee-Software Vervielfältigungsstücke herzustellen, soweit dies erforderlich ist, um die Freischaltung von Funktionen auf der, dem Umfang seiner Nutzungsrechte entsprechenden Anzahl verschiedener Endgeräte und Instanzen vorzunehmen und die Rangee-Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Er ist weiter berechtigt, von der Rangee-Software im üblichen Umfang nach dem Stand der Technik Sicherungskopien zu erstellen.

5.6 Der Endkunde ist berechtigt, Rangee-Software zu vermieten oder zu verkaufen, z.B. Weitervermietung, Rechenzentrumsbetrieb für Dritte, Software as a Service. Der Endkunde ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.

 

6. Urheberrechte

6.1 Rangee-Software wird stets als Gesamtprodukt als Geschäftsgeheimnis betrachtet und ist durch das Urhebergesetz geschützt.

6.2. Für Logos, Marken und Programmcode, die in Rangee-Software enthalten sind, gelten, sofern anwendbar auf das Einzelprodukt, die Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte der jeweiligen Eigentümer.

6.2 Urhebervermerke für Rangee-Software, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Kennzeichen oder Angaben in Rangee-Software, Rangee-Hardware und Rangee-Dokumentation dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

6.2. Das „Dekompilieren“ von Software, d.h. das Rückübersetzen von Maschinencode („Objektcode“) in menschenlesbaren Programmcode („Quellcode“), ist durch das Urheberrecht geschützt. Der Zugriff auf den Softwarecode ist nicht gestattet.

 

7. Beschränkte Haftung

7.1 Rangee-Software wird „as is“, „with all faults“ und „as available“ geliefert.

7.2 Jegliche Haftung und Gewährleistung für Schaden und den daraus resultierenden Schadensersatz, der durch die Nutzung von Rangee-Hardware und Rangee-Software entsteht, ist ausgeschlossen.

7.3. Rangee entwickelt und prüft die Rangee-Software gemäß den Anforderungen des Cyber Resiliance Act und NIS2-Richtlinie.

7.4. Für die regelmäßige Prüfung und Einhaltung der Richtlinien des Cyber Resiliance Act und NIS2-Richtlinie während der Nutzung ist alleine der Endkunde verantwortlich.

7.5. Rangee beachtet den Datenschutz. Insbesondere das Lizenzsystem „Applicense“ erhebt zum Schutz personenbezogener Daten keine personengebundenen Daten. Sofern personengebundene Daten bei der Verwendung von Rangee-Hardware oder Rangee-Software erfasst und verarbeitet werden (z.B. Login, Support), geschieht das nur zur Erfüllung der gewünschten Funktionen und unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung durch Rangee.

 

8. Vertragsverletzungen

8.1 Sofern eine Verletzung dieser EULA oder der Rechte an Rangee-Hardware oder Rangee-Software durch den Endkunden feststellt wird, wird Rangee den Endkunden über den Umfang der Verletzung und die Ansprüche schriftlich informieren. Sollten Rangee und der Endkunde nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Informationen eine Einigung über die Rangee zustehenden Ansprüche erzielen können, ist Rangee berechtigt, die Nutzungsrecht der Software zu entziehen und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Endkunden gelten zu machen.

8.2 Bestehende Zahlungsverpflichtungen aus einem Erwerbsvertrag eines Endkunden bleiben von einem Entzug des Nutzungsrechtes unberührt.

 

9. Export

9.1. Die Rangee-Hardware und Rangee-Software sowie die Fremdsoftware unterliegen ggf. in- und ausländischen Exportkontrollgesetzen. Im Fall eines Exports hat der Endkunde alle für die Verwendung, den Export, den Re-Export und die Ãœbertragung von Software und Technologie geltenden Gesetze und Bestimmungen zu beachten und alle erforderlichen Bewilligungen, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dieses EULA ersetzt alle eventuell zuvor bestehenden Abreden oder Verträge der Parteien bezogen auf den Vertragsgegenstand. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen keine von den vorliegenden Regelungen abweichenden Abreden, egal welcher Form.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieses EULA ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des EULA nicht berührt.

10.3 Dieses EULA unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

10.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Aachen, Deutschland. Rangee ist berechtigt, den Endkunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

 

© Rangee GmbH Aachen, 29.09.2023

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